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hochwertigen PEA-Produkte

PEA Pulver Ultramikronisiert 50g

Ultramikronisiertes Pulver mit gleichmäßiger Feinheit

Reinheitsgrad ca. 99,5 %

Herkunft: Asien (aus nachhaltigen Rohstoffen gewonnen)

Angebot€28,49 (€569,80/kg)

inkl. MwSt. Versandkosten werden an der Kasse berechnet


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Ultramikronisiertes PEA (Palmitoylethanolamid) – fein vermahlenes Pulver in hoher Reinheit


PEA (Palmitoylethanolamid) ist eine endogene Substanz, die natürlicherweise im Körper vorkommt. Unser Produkt enthält PEA in ultramikronisierter Form, was bedeutet: Die Partikelgröße wurde durch ein spezielles Verfahren stark verkleinert.


Dadurch entsteht eine sehr feine Pulverstruktur, die sich besonders gut verarbeiten lässt – zum Beispiel für die individuelle Anwendung im Rahmen einer abgestimmten Ernährung. Die gleichmäßige und feine Struktur wird von vielen Anwendern geschätzt.


Die Rohstoffqualität spielt eine wesentliche Rolle: Während einige Produkte als „rein“ beworben werden, fehlt oft eine konkrete Angabe zum Reinheitsgrad. Unser PEA wird aus pflanzlichem Material gewonnen und unterliegt strengen Qualitätskontrollen. Der hohe Reinheitsgrad von durchschnittlich 99,5 % wird regelmäßig durch unabhängige Laboranalysen überprüft.

 

Der mitgelieferte Dosierlöffel fast 0,2g (200mg) des ultramikroniserten PEA.

Zertifikate

Wir sind zusätzlich nach ISO9001, GMP und HACCP zertifiziert.

Unser PEA wird aus RSPO-zertifiziertem Palmöl hergestellt.

Rechte bei der gesetzlichen Gewährleistung

GESETZLICHE GEWÄHRLEISTUNG Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden. Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Rechte im Rahmen des gesetzlichen Gewährleistungsrechts geltend machen, z. B. wenn die Waren nicht der Beschreibung entsprechen, nicht bestimmungsgemäß funktionieren. Verkäufer haften für jede Vertragswidrigkeit, die zum Zeitpunkt der Lieferung der Waren bestand und innerhalb des Zeitraums der gesetzlichen Gewährleistung erkennbar wird. Verkäufer müssen in solchen Fällen Folgendes anbieten: kostenlose Nachbesserung oder kostenlose Ersatzlieferung, in bestimmten Fällen eine Preisminderung oder eine vollständige Erstattung des Kaufpreises. In einigen Ländern gilt ein längerer Zeitraum für die gesetzliche Gewährleistung. Für gebrauchte Waren kann ein kürzerer Zeitraum gelten, jedoch nicht weniger als ein Jahr. Für weitere Informationen zu Ihren Rechten in einem bestimmten Land scannen Sie den nachstehenden QR-Code oder fragen Sie den Verkäufer. europa.eu/youreurope/garantien Was ist zu tun, wenn Sie vertragswidrige Waren erhalten? Melden Sie dem Verkäufer das Problem so bald wie möglich. Legen Sie einen Kaufnachweis vor, z. B. die Quittung, Rechnung oder einen Kontoauszug. Verkäufer und Hersteller können auch gewerbliche Garantien gewähren, die unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung gelten. Diese GARAN-Kennzeichnung zeigt beispielsweise, dass der Hersteller eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie ohne zusätzliche Kosten gewährt, die die gesamte Ware abdeckt. 1 2